Die Käufe der Berichts­wo­che im Gesamt­wert von 9,1 Mio. Euro mach­ten rund 65% des gesam­ten von uns erfass­ten Wochen­um­sat­zes aus. Ganz vorne lagen Akti­en­käufe mit über 5,9 Mio. Euro Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men, vor Fonds (2,75) und Fest­ver­zins­li­chen (0,42).

Der Kauf­um­satz im Fonds­seg­ment ver­teilte sich auf ledig­lich drei Trans­ak­tio­nen bzw. Pro­dukte, wobei der weit über­wie­gende Teil in die bei­den erst­plat­zier­ten Fonds unse­rer Top-​​Kauf-​​Liste gemäß Volu­men floss. Es han­delt sich hier um zwei Spe­zia­lis­ten­fonds, die für Pri­vat­an­le­ger in der Regel nicht in Frage kom­men, son­dern nur für Pro­fis bzw. Insti­tu­tio­nelle Anle­ger. Die Zahl der Kauf­trans­ak­tio­nen war bei Anlei­hen ähn­lich beschränkt wie bei Fonds: wir regis­tier­ten in die­ser Klasse nur 4 Käufe, die sich auf drei Unter­neh­mens­bonds und eine Staats­an­leihe ver­teil­ten. Bei den Aktien ging es ungleich mun­te­rer zu. Dem­ge­mäß regis­trier­ten wir rela­tiv viele Käufe. Davon gehen wir im Fol­gen­den jedoch nur auf den dritt­plat­zier­ten Kauf (Topkäufe-​​Liste gemäß Volu­men) von ABB-​​Aktien etwas näher ein.

ABB fei­erte 2016 das 125-​​jähriges Beste­hen. Das war aber ver­mut­lich nicht der Grund, wes­halb eine von uns erfasste Ver­mö­gens­ver­wal­tung es für rich­tig hielt, den höchs­ten in der Berichts­wo­che inves­tier­ten Betrag aus­ge­rech­net in Aktien des Schwei­zer Elek­tro– und Tech­no­lo­gie­kon­zerns ABB zu ste­cken. Die letz­ten Zah­len aus dem drit­ten Quar­tal dürf­ten es ver­mut­lich auch nicht gewe­sen sein. Denn die waren ent­täu­schend aus­ge­fal­len, wes­halb der Kurs der Aktie nach Bekannt­gabe zunächst abstürzte. ABB musste in den Mona­ten Juli, August, Sep­tem­ber 2016 beim Auf­trags­ein­gang ein Minus von 14 Pro­zent hin­neh­men. Auch Umsatz und ope­ra­ti­ves Ergeb­nis gin­gen um jeweils 3 Pro­zent zurück.

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Als Gründe für das wenig berau­schende Sommer-​​Ergebnis gab CEO Ulrich Spiess­ho­fer unter ande­rem an: das schwa­che Markt­um­feld, die Brexit-​​Entscheidung, der US-​​Wahlkampf. Zu die­sen exter­nen, schwer­punkt­mä­ßig „poli­ti­schen“ Pro­ble­men, die für ABB ja nicht spe­zi­fisch sind, kom­men idio­syn­kra­ti­sche, unter­neh­mens­spe­zi­fi­sche Fak­to­ren hinzu: Hier hät­ten sich – so Spiess­ho­fer – die Kun­den in letz­ter Zeit gerade in der Strom­netz­sparte stark mit Inves­ti­tio­nen zurück­ge­hal­ten. Die schwe­di­sche Invest­ment­ge­sell­schaft Cevian Capi­tal, die mit knapp 6 Pro­zent an ABB betei­ligt ist, tat sich des­halb mit der For­de­rung her­vor, die Strom­netz­sparte aus­zu­glie­dern und geson­dert an die Börse zu brin­gen. Das wurde jedoch von ABB nicht umge­setzt, viel­mehr wies Spiess­ho­fer auf Syn­er­gie­po­ten­tiale hin, die mit dem Ver­bleib der Sparte beim Kon­zern ver­bun­den seien. Ins­ge­samt möchte er sich in Zukunft noch stär­ker auf die stra­te­gi­schen Wachs­tums­sek­to­ren kon­zen­trie­ren, schlan­ker wer­den, den Spar­kurs fort­set­zen. Um die Stock­hol­der bei der Stange zu hal­ten, lockt man mit einer rela­tiv attrak­ti­ven Aus­schüt­tungs­po­li­tik. Die Divi­den­den­ren­dite dürfte in den nächs­ten Jah­ren im Bereich knapp über 3,5% lie­gen. ABB kün­digte am Kapi­tal­markt­tag zudem wei­tere Akti­en­rück­käufe im Wert von 3 Mil­li­ar­den US-​​Dollar zwi­schen 2017 und 2019 an, was dem Aktien-​​Kurs zugu­te­kom­men sollte. Für den Ana­lys­ten James Stett­ler von Bar­clays ist ABB denn auch sein Top Pick? Er „hat das Kurs­ziel für ABB von 23 auf 26 Fran­ken (aktu­ell 21,4 CHF) ange­ho­ben und die Ein­stu­fung auf ‚Over­weight‘ belas­sen. Ange­sichts der in die­sem Jahr über­durch­schnitt­li­chen Kurs­ent­wick­lung des euro­päi­schen Inves­ti­ti­ons­gü­ter­sek­tors müsse sich das Wachs­tum nun auch ein­stel­len, um die Bewer­tun­gen für 2017 und 2018 zu stüt­zen“. (dpa). Mit die­ser Ein­schät­zung ist er der­zeit aber in der Min­der­heit. Von 17 Ana­lys­ten mit aktu­el­len Bewer­tun­gen kom­men nur 2 zum Urteil „Kau­fen“, 9 emp­feh­len „Hal­ten“ und 6 plä­die­ren für „Ver­kau­fen“. Offen bleibt nur die Frage: hat hier die abso­lute Mehr­heit Recht, die grö­ßere Min­der­heit oder die klei­nere Min­der­heit? Die oben erwähnte Ver­mö­gens­ver­wal­tung ent­schied sich offen­kun­dig für die klei­nere Min­der­heit.