Top-Käufe
Die Käufe in der 37. Woche in Höhe von 0,165 Mio. Euro verteilten sich auf Aktien (0,108 Mio. Euro), Fonds (0,032 Mio. Euro) und Derivate (0,025 Mio. Euro). Anleihen waren überhaupt keine gefragt.
Die Berichtwoche stand im Zeichen der auch innerhalb der Zentralbank umstrittenen Entscheidung der EZB, Anleihen-Käufe ab Herbst wieder aufzunehmen. Inwiefern dieser Aspekt bei der Kaufzurückhaltung der von uns erfassten Vermögensverwaltungen eine Rolle gespielt hat, können wir unseren Daten nicht entnehmen.
Generell nehmen aber die Zweifel zu, dass die EZB im derzeitigen Schatten konjunktureller Schwächeanzeichen ihre von den Erwartungshaltungen der verschiedenen Marktteilnehmer abhängigen Wirkungen wie gewünscht erzielen kann. Schon länger geht die Rede um, dass die Geldpolitik, auch aufgrund der Erwartungen der Finanzmärkte, in eine Falle geraten sei.
Erst kürzlich stellte der Schweizer Wirtschaftswissenschaftler Bertram Schefold in einem langen FAZ-Artikel eine Lösung vor, die im Gegenteil der vorherrschenden Lehre und Praxis den Ausweg aus dem Inflationsproblem für Zentralbanken sieht. Diese Remedur beruht auf dem sogenannten „Neo-Fisher-Effekt“, der in letzter Zeit wohl eingehender modellanalytisch und empirisch untersucht worden ist.
Schenkt man diesem Effekt Vertrauen und akzeptiert man dessen Prämissen, dann erscheint gerade eine sukzessive Leitzinsanhebung geeignet, um die Inflation auf ihr 2-Prozent-Ziel zu treiben. Vielleicht wird es ja noch die Amtszeit von Christine Lagarde sein, in der dieses neue Rezept mal ausprobiert wird – auch wenn dieses Unterfangen alles andere als einfach zu sein scheint und es eine Erfolgsgarantie gleichfalls nicht gibt. Aber jede Geldpolitik ist eben selber ein mehr oder minder starkes Risiko und manchmal auch die Krankheit, die sie kurieren möchte.
Wenden wir uns nun den konkreten Käufen der Woche zu. Im Ranking gemäß Kaufvolumen ganz vorne positioniert ist die Allianz-Aktie, die in der Berichtswoche auch unter die first five der Aktienfavoriten über den Zeitraum der vergangenen 4 Wochen rückte.
Die Allianzaktie legte in den beiden letzten Wochen zu und steht derzeit bei um die 210 Euro. Von 17 Analysten, die seit August zu Allianz Studien vorlegten, rateten 13 mit „Buy“, 2 mit „Hold“ und 2 mit „Sell“. Das durchschnittliche Kursziel liegt bei 223 Euro.
Die jüngste Analyse von JPMorgan (14.9.) sieht die Allianz-Aktie als Top-Pick der Branche und setzt ein Kursziel von 234 Euro. Noch ein klein wenig höher liegt z.B. die Schätzung der DZ-Bank, obwohl sie zuletzt (2.9.) den fairen Wert von 240 auf 235 Euro senkte, weiterhin aber „Kauf“ empfiehlt. Die DZ-Bank gibt als Grund u.a. an, dass es Allianz weiterhin gelingen dürfte, die Anlage-Effekte geringer Zinsen überwiegend auf die Kunden abzuwälzen.
Deutlich negativer war der Tenor der im August veröffentlichten Studie von RBC Capital Markets: Nach Bekanntgabe der Q2-Ergebnisse wurde das Kursziel bei 200 Euro belassen, was in eine Verkaufsempfehlung mündete. Von uns erfasste Vermögensverwaltungen schlossen sich aber offenbar den Kaufempfehlungen und damit der Mehrheitsmeinung der Analysten an, wie zuletzt in der Berichtswoche (am 9. und 11. September), aber auch bereits im Juli.
Auf Position 4 im absoluten Ranking steht ein sehr spekulatives Zertifikat, ein Knock-Out-Optionsschein mit unbegrenzter Laufzeit und Stop-Loss (Put), der sich auf den Basiswert NASDAQ 100 bezieht.
In der Produktinformation von onvista lesen wir: „Es handelt sich um ein Hebelprodukt, d.h. der Anleger partizipiert überproportional an der positiven und negativen Entwicklung des Basiswertes. Das Produkt ist mit einer Knock-Out-Schwelle bei 8.420,00 Punkte ausgestattet. Durchbricht der Basiswert während der Laufzeit die Knock-Out-Schwelle, wird das Produkt ausgeknockt und unmittelbar zum Restwert zurückbezahlt. Der Anleger hat während der Laufzeit ein Ausübungsrecht. Bei Ausübung berechnet sich die Rückzahlung durch die Differenz zwischen dem Basispreis von 8.598,1093 Punkte und dem Kurs des Basiswertes bereinigt um das Bezugsverhältnis von 0,01. Der Emittent hat das Recht, den Optionsschein unter Einhaltung einer Frist zu kündigen.“