Nut­zungs­be­din­gun­gen für
Pri­vat­kun­den

Diese Nut­zungs­ver­ein­ba­rung steht auch als PDF-​​Dokument zum Down­load zur Ver­fü­gung.

Bitte beach­ten Sie, dass wir, die first­five AG, ver­tre­ten durch den Vor­stand Jür­gen Lampe, Fell­ner­str. 7 – 9, 60322 Frank­furt am Main, (im Fol­gen­den als „first­five AG“ bezeich­net) unsere Dienste für die Nut­zung unse­rer Daten­bank der Finanz­dienst­leis­ter auf der Basis der nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen und Bedin­gun­gen erbrin­gen. Sie kön­nen diese Nut­zungs­ver­ein­ba­rung von jeder Seite unse­rer Home­page aus errei­chen, indem Sie in der Kopf­zeile, ein­fach den Text-​​Button „Nut­zungs­ver­ein­ba­rung“ ankli­cken. Es besteht zudem die Mög­lich­keit, die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung über die Funk­tion Ihres Brow­sers her­un­ter­zu­la­den und aus­zu­dru­cken.

Prä­am­bel

Die first­five AG als unab­hän­gi­ges Con­trol­ling und Ran­king­in­sti­tut stellt Per­so­nen (nach­fol­gend „Nut­zer“ genannt), die einen Finanz­dienst­leis­ter suchen, eine web­ba­sierte Daten­bank zur Ver­fü­gung, in der die teil­neh­men­den Finanz­dienst­leis­ter (nachfolgend„Teilnehmer“genannt) Infor­ma­tio­nen über sich und ihre Leis­tun­gen vor­hal­ten. Wir möch­ten End­kun­den hier­mit bei der Suche nach einem zu Ihren Anfor­de­run­gen pas­sen­den Finanz­dienst­leis­ter unter­stüt­zen und den Kon­takt zu die­sem ver­mit­teln.

§ 1 Daten­ban­knut­zung

(1) Die Finanzdienstleister-​​Datenbank wird von der first­five AG betrie­ben und wird unter der Web­seite https://​login​.first​five​.com (nach­fol­gend „Web­seite“ genannt) für Nut­zer gemäß den vor­lie­gen­den Bedin­gun­gen erreich­bar. Über diese web­ba­sierte Daten­bank wer­den dem Nut­zer Kurz­be­schrei­bun­gen von Teil­neh­mern ange­zeigt und er hat dar­über hin­aus die grund­sätz­lich kos­ten­pflich­tige Mög­lich­keit Por­träts von ein­zel­nen Teil­neh­mern abzu­ru­fen. Der Abruf von 12 Por­träts ist für jeden Nut­zer ein­ma­lig nach erfolg­ter Regis­trie­rung als Grund­pa­ket kos­ten­frei mög­lich.

(2) Im Rah­men der Regis­trie­rung wird der Nut­zer auf­ge­for­dert, neben den erfor­der­li­chen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten eine unge­fähre Größe des finan­zi­el­len Rah­mens hin­sicht­lich des­sen eine etwaige Leis­tung sei­tens eines Teil­neh­mers erbracht wer­den soll, anzu­ge­ben. Abhän­gig von die­sen Anga­ben wer­den sei­tens der first­five AG ent­spre­chende Finanz­dienst­leis­ter aus­ge­wählt und dem Nut­zer in Form einer Kurz­be­schrei­bung prä­sen­tiert.

(3) Durch Aus­wahl der für den Nut­zer rele­van­ten Kurz­be­schrei­bun­gen von Finanz­dienst­leis­tern hat er die Mög­lich­keit, detail­lier­tere Por­träts der aus­ge­wähl­ten Teil­neh­mer abzu­ru­fen, die ins­be­son­dere ent­spre­chende Kon­takt­in­for­ma­tio­nen ent­hal­ten. Der Abruf von 12 Por­träts ist für jeden Nut­zer kos­ten­frei mög­lich. Der Abruf von dar­über hin­aus­ge­hen­den Por­träts ist für den Nut­zer nach § 4 kos­ten­pflich­tig. Der Nut­zer ist berech­tigt, sich Por­träts, die er bereits abge­ru­fen hatte, inner­halb eines Zeit­raums von 12 Mona­ten erneut kos­ten­frei abzu­ru­fen.

(4) Unge­ach­tet des­sen, ob die Pakete zum Abruf von Por­träts als ein­ma­li­ges kos­ten­freies Grund­pa­ket von der first­five AG gewährt wer­den oder dar­über hin­aus von dem Nut­zer kos­ten­pflich­tig erwor­ben wur­den, besteht die Mög­lich­keit zum Abruf von Por­träts grund­sätz­lich zeit­lich unbe­grenzt, jedoch nur so lange, wie die Daten­bank bzw. die Por­träts des betref­fen­den Teil­neh­mers tat­säch­lich vor­ge­hal­ten und der Betrieb der Daten­bank nicht end­gül­tig ein­ge­stellt wird (siehe hierzu unten § 8).

(5) Der Nut­zer bestimmt selbst, ob und in wel­cher Weise er selbst eine Kon­takt­auf­nahme zu den Teil­neh­mern auf­nimmt, um deren Leis­tun­gen zu bezie­hen oder nicht. Die Daten des Nut­zers wer­den von der first­five AG nicht an die Teil­neh­mer wei­ter­ge­ge­ben, auch und ins­be­son­dere nicht an die Teil­neh­mer, von denen der Nut­zer ein Por­trät abge­ru­fen hat.

(6) Nach der Ver­mitt­lung des Kon­tak­tes zu dem/​den Teilnehmer(n) durch die first­five AG, in Form der Zur Ver­fü­gung Stel­lung des Por­träts des/​der Teilnehmer(s) besteht für den Nut­zer die Mög­lich­keit die nähe­ren Kon­di­tio­nen für die Inan­spruch­nahme einer Ange­bo­tes des Teil­neh­mers selbst mit die­sem abzu­klä­ren und ggf. Ver­träge abzu­schlie­ßen. Eine Ver­pflich­tung zum Ver­trags­ab­schluss besteht durch den Abruf des Por­trätsnicht. Im Falle eines tat­säch­lich erfol­gen­den Ver­trags­schlus­ses zwi­schen dem Teil­neh­mer und dem Nut­zer wird die first­five AGnichtVer­trags­par­tei.

§ 2 Aus­kunfts­pflicht des Nut­zers /​ Ver­wen­dungs­be­schrän­kung /​ Ver­trags­strafe

(1) Nach etwa drei Mona­ten ab dem Abruf eines Por­träts fin­det eine Kon­takt­auf­nahme sei­tens der first­five AG zum Nut­zer statt. Die Kon­takt­auf­nahme dient der Fest­stel­lung, ob es über einen sei­tens der first­five AG ver­mit­tel­ten Teil­neh­mer zu einem Ver­trags­ab­schluss gekom­men ist, um hier­durch einen Nach­weis für eine Ver­mitt­lungs­pro­vi­sion gegen­über dem ent­spre­chen­den Teil­neh­mer zu erhal­ten. Dies­be­züg­lich besteht daher eine Aus­kunfts­pflicht des Nut­zers. Die first­five AG klärt hier­mit den Nut­zer auf, dass sievon dem Teil­neh­mer (Finanz­dienst­leis­ter)Erfolgs­ho­no­rar in Höhe von 25 % zzgl. gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer von der­zeit 19 % der inner­halb von 12 Mona­ten berech­ne­ten Ver­gü­tung, die der jewei­lige Teil­neh­mer einem neuen Kun­den berech­net, der zuvor Nut­zer der web­ba­sier­ten Daten­bank der first­five AG war und dann einen Ver­trag mit dem Teil­neh­mer abge­schlos­sen hat. Für den Fall eines Ver­trags­ab­schlus­ses, bei dem die Ver­gü­tung nicht über meh­rere Monate berech­net wird, beträgt das Erfolgs­ho­no­rar ein Vier­tel der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung zzgl. gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer von der­zeit 19 %.

(2) Der Nut­zer ist aus­schließ­lich berech­tigt, die von der first­five AG abge­ru­fe­nen Por­träts zur Eva­lu­ie­rung von Ange­bo­ten der Teil­neh­mer zu ver­wen­den. Eine zweck­wid­rige Nut­zung, ins­be­son­dere jed­wede Wei­ter­gabe oder sons­tige zur Ver­fü­gung­stel­lung der Por­träts an Dritte, ist dem Nut­zer nicht gestat­tet.

(3) Für den Fall, dass der Nut­zer gegen die in vor­ste­hen­dem Absatz (2) auf­ge­nom­mene Ver­wen­dungs­be­schrän­kung ver­stößt, ver­pflich­tet er sich gegen­über der first­five AG zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe in Höhe von € 1.000,– je Por­trät. Sollte der Nut­zer die abge­ru­fe­nen Por­träts zweck­wid­rig nut­zen, in dem er die Por­trät­da­ten zum Bei­spiel Drit­ten ent­gelt­lich zur Ver­fü­gung stellt oder mit die­sen selbst Geschäfte ver­mit­telt, ver­pflich­tet er sich zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe in Höhe von € 10.000,– je Por­trät. Neben der Gel­tend­ma­chung der Ver­trags­strafe steht es der first­five AG frei, Scha­den­er­satz und sons­tige Ansprü­che aus der Ver­let­zung der nach vor­ste­hen­dem Absatz (2) ver­ein­bar­ten Ver­wen­dungs­be­schrän­kung gel­tend zu machen. Die Ver­trags­strafe wird auf diese wei­ter­ge­hen­den Ansprü­che nicht ange­rech­net.

§ 3 Regis­trie­rung /​ Zustan­de­kom­men der Nut­zungs­ver­ein­ba­rung /​ Löschungs­recht

(1) Zur Nut­zung der Daten­bank ist zunächst eine vor­he­rige Regis­trie­rung des Nut­zers erfor­der­lich. Die Regis­trie­rung erfolgt online auf der Web­seite. Der Nut­zer kann die kos­ten­freien Por­träts jedoch erst nach Ein­gabe eines Frei­schalt­codes auf der Web­seite abru­fen, der ihm von der first­five AG nach sei­ner Regis­trie­rung auf dem Post­wege an seine Anschrift zuge­sandt wird.

(2) Erst mit Ein­gabe des Frei­schalt­codes kommt ein Ver­trag über die Nut­zung der von der first­five AG auf der Web­seite vor­ge­hal­te­nen Daten­bank der Teil­neh­mer zu Stande. Die Regis­trie­rung des Nut­zers ist ledig­lich als Auf­for­de­rung zur Abgabe eines Ange­bo­tes auf Abschluss der Nut­zungs­ver­ein­ba­rung zu sehen, wel­ches die first­five AG mit Über­mitt­lung des Frei­schalt­codes abgibt und wel­ches der Nut­zer sodann durch Ein­gabe des Frei­schalt­codes auf der Web­seite annimmt.

(3) Nut­zungs­be­rech­tigt ist nur der­je­nige Nut­zer, der das Regis­trie­rungs­for­mu­lar voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß aus­füllt. Im Rah­men der Regis­trie­rung sind sowohl Pflicht­an­ga­ben erfor­der­lich sowie frei­wil­lige Anga­ben mög­lich. Nähe­res hierzu ent­neh­men Sie bitte unse­rerDaten­schutz­richt­li­nie.

(4) Der Nut­zer ver­pflich­tet sich zur Geheim­hal­tung sei­nes Login-​​Namens sowie sei­nes Kenn­wor­tes und trägt die Ver­ant­wor­tung für sämt­li­che Akti­vi­tä­ten, die unter sei­nem Login-​​Namen erfol­gen.

(5) Sollte sich jemand unbe­fugt des Login-​​Namens des Nut­zers bedie­nen oder liegt eine ander­wei­tige Miss­ach­tung des Daten­schut­zes vor, ist die first­five AG unver­züg­lich davon per E-​​Mail zu unter­rich­ten.

(6) Jeder regis­trierte Nut­zer kann sei­nen Account jeder­zeit ohne Begrün­dung löschen las­sen, indem die first­five AG per E-​​Mail an: ffkunden@​firstfive.​com oder per Post an:

first­five AG

Fell­ner­str. 7 – 9

60322 Frank­furt am Main

hier­von in Kennt­nis setzt. Erstat­tun­gen auf von dem Nut­zer gekaufte, aber von ihm noch nicht abge­ru­fene Por­träts im Zeit­punkt des Zugangs des Löschungs­ver­lan­gens bei der first­five AG, erfol­gen nicht. Alle Por­trät­ab­ruf­be­rech­ti­gun­gen ver­fal­len ersatz­los. Eine Löschung des Accounts wird dann unver­züg­lich vor­ge­nom­men. Nähere Infor­ma­tio­nen hierzu ent­neh­men Sie bitte auch unse­rerDaten­schutz­richt­li­nie.

§ 4 Kos­ten der Daten­ban­knut­zung

Mit Frei­schal­tung der Regis­trie­rung auf der Web­seite unter Nut­zung des Frei­schalt­codes erhält jeder Nut­zer ein­ma­lig kos­ten­frei ein Paket von 12 Por­trät­ab­ruf­be­rech­ti­gun­gen. Sind diese ver­braucht, kann der Nut­zer online wei­tere Por­trät­ab­ruf­be­rech­ti­gun­gen zu den auf der Web­seite genann­ten Kon­di­tio­nen und vor­ge­hal­te­nen Zah­lungs­wei­sen erwer­ben.

§ 5 Alle Anga­ben ohne Garantie/​Gewährleistung

Die first­five AG betreibt die Daten­bank und ermög­licht hier­bei Teil­neh­mern das Ein­stel­len eines per­sön­li­chen Por­träts, wel­ches durch Nut­zer abge­ru­fen wer­den kann. Im Rah­men der Por­trä­te­in­stel­lung ver­pflich­tet sich der Teil­neh­mer gegen­über der first­five AG sämt­li­che Por­trät­in­for­ma­tio­nen wahr­heits­ge­mäß und zutref­fend anzu­ge­ben. Der Teil­neh­mer sichert hier­bei zu, über die in Deutsch­land etwaig not­wen­di­gen behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen und fach­li­chen Eig­nun­gen zu ver­fü­gen. Eine Über­prü­fung fin­det durch die first­five AG nicht statt. Vor die­sem Hin­ter­grund über­nimmt die first­five AG auch keine Garan­tie oder sons­tige Gewähr­leis­tung und Haf­tung für die Rich­tig­keit der bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen. Soweit die first­five AG Kennt­nis von feh­ler­haf­ten Infor­ma­tio­nen bei Por­trät­an­ga­ben eines Teil­neh­mers erhält, wird sie unmit­tel­bar eine ent­spre­chende Kor­rek­tur ver­an­las­sen bzw. eine Sper­rung des ent­spre­chen­den Teil­neh­mers vor­neh­men.

§ 6 Haf­tungs­be­schrän­kung für unent­gelt­li­che Dienste

Soll­ten dem Nut­zer durch die Inan­spruch­nahme von auf der Web­seite unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung gestell­ten Diens­ten (ein­schließ­lich des Abrufs von kos­ten­lo­sen Inhal­ten) ein Scha­den ent­ste­hen, so haf­tet die first­five AG nur, soweit der Scha­den auf­grund der ver­trags­ge­mä­ßen Nut­zung der unent­gelt­li­chen Inhalte und/​oder Dienste ent­stan­den ist, und nur bei Vor­satz (ein­schließ­lich Arg­list) und gro­ber Fahr­läs­sig­keit der first­five AG.

§ 7 Haf­tungs­be­schrän­kung für kos­ten­pflich­tige Dienste

Im Rah­men der Nut­zung kos­ten­pflich­ti­ger Dienste (ein­schließ­lich des Abrufs von kos­ten­pflich­ti­gen Inhal­ten) durch den Nut­zer haf­tet die first­five AG nach Maß­gabe der nach­fol­gen­den Rege­lun­gen:

(1) Für Schä­den, die durch die first­five AG oder durch deren gesetz­li­chen Ver­tre­ter, lei­tende Ange­stellte oder ein­fa­che Erfül­lungs­ge­hil­fen vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wurde, haf­tet die first­five AG unbe­schränkt.

(2) In Fäl­len der leicht fahr­läs­si­gen Ver­let­zung von nur unwe­sent­li­chen Ver­trags­pflich­ten haf­tet die first­five AG nicht. Im Übri­gen ist die Haf­tung der first­five AG für leicht fahr­läs­sig ver­ur­sachte Schä­den auf die­je­ni­gen Schä­den beschränkt, mit deren Ent­ste­hung im Rah­men des jewei­li­gen Ver­trags­ver­hält­nis­ses typi­scher­weise gerech­net wer­den muss (ver­trags­ty­pisch vor­her­seh­bare Schä­den). Dies gilt auch bei leicht fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen der gesetz­li­chen Ver­tre­ter, lei­ten­den Ange­stell­ten bzw. ein­fa­chen Erfül­lungs­ge­hil­fen der first­five AG.

(3) Die vor­ste­hende Haf­tungs­be­schrän­kung gilt nicht im Falle von Arg­list, im Falle von Kör­per– bzw. Per­so­nen­schä­den, für die Ver­let­zung von Garan­tien sowie für Ansprü­che aus Pro­dukt­haf­tung.

§ 8 Kün­di­gungs­recht

Der Nut­zer ist jeder­zeit berech­tigt, ohne Angabe von Grün­den die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung frist­los zu kün­di­gen und die Löschung sei­nes Accounts zu ver­lan­gen (siehe oben § 3 Absatz (6)).

Die first­five AG kann den vor­lie­gen­den Nut­zungs­ver­trag mit einer Frist von drei Mona­ten zum Ende eines jeden Quar­tals kün­di­gen, ohne dass es einer Angabe von Grün­den bedarf.

Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund wird hier­durch nicht ein­ge­schränkt. Ein sol­ches Kün­di­gungs­recht steht der first­five AG ins­be­son­dere zu, wenn der Nut­zer gegen seine Ver­pflich­tung aus § 2 Absatz (2) (Ver­wen­dungs­ver­bot) ver­stößt oder Pflicht­an­ga­ben nach § 3 Absatz (3) unwahr oder unvoll­stän­dig abge­ge­ben hat.

Die Kün­di­gungs­er­klä­rung der first­five AG kann elek­tro­nisch per E-​​Mail erfol­gen. Aus­rei­chend für die Wirk­sam­keit ist der Nach­weis, dass die Kün­di­gung der first­five AG von deren Mail­ser­ver an die letzte der first­five AG benannte E-​​Mailadresse des Nut­zers ver­sandt wurde.

§ 9 Ver­füg­bar­keit und Dar­stel­lung /​ Ände­run­gen und Ein­stel­lung der Daten­bank

(1) In der Regel steht den Nut­zern das Ange­bot die­ser Web­sei­ten zu 97 % im Jah­res­mit­tel zur Ver­fü­gung. Die first­five AG behält sich jedoch vor, soweit erfor­der­lich die Erreich­bar­keit ein­zu­schrän­ken oder, ins­be­son­dere aus tech­ni­schen Grün­den (Instand­hal­tung und War­tung), für einen vor­über­ge­hen­den Zeit­raum aus­zu­set­zen. Ent­spre­chende War­tungs­fens­ter wer­den auf die vor­ste­hend genannte Min­dest­ver­füg­bar­keit nicht ange­rech­net. Die first­five AG wird sich bemü­hen, diese War­tungs­fens­ter in die Nacht­stun­den zu legen.

(2) Die Qua­li­tät des Zugangs zum Inter­net und des Daten­ver­kehrs im Inter­net ist abhän­gig von nach­ge­la­ger­ten Dienst­leis­tun­gen und Daten­lei­tun­gen, auf die first­five AG kei­nen Ein­fluss hat. Ins­be­son­dere haf­tet die first­five AG nicht bei Stö­run­gen der Qua­li­tät des Zugangs zum Inter­net und des Daten­ver­kehrs im Inter­net auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von Ereig­nis­sen, die von der first­five AG nicht zu ver­tre­ten sind und die die Leis­tungs­er­brin­gung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen.

(3) Der Nut­zer wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die first­five AG die Nut­zung und die Abruf­bar­keit der Web­seite unter Ver­wen­dung von mobi­len End­ge­rä­ten (wie z.B. Smart-​​phones, Tablet-​​PCs oder Net­books) nicht gewähr­leis­ten kann. Ein­zelne Funk­tio­na­li­tä­ten der Web­seite kön­nen bei der Ver­wen­dung von mobi­len End­ge­rä­ten ein­ge­schränkt oder nicht vor­han­den sein.

(4) Die first­five AG behält sich gegen­über den Nut­zern aus­drück­lich vor, das Ange­bot und die Funk­tio­na­li­tä­ten abzu­än­dern, ganz oder teil­weise zu been­den oder ein­zu­schrän­ken. Soll der Betrieb der Web­seite ins­ge­samt oder die Mög­lich­keit für Nut­zer Por­träts (oder ver­gleich­bare Infor­ma­tio­nen) von Teil­neh­mern abzu­ru­fen end­gül­tig ein­ge­stellt wer­den, so hat die first­five AG die Nut­zer hier­auf zumin­dest drei Monate im Vor­aus per E-​​Mail an die von dem Nut­zer zuletzt ange­ge­bene E-​​Mail Adresse zu unter­rich­ten, damit die­ser die Mög­lich­keit hat, noch nicht genutzte Kon­tin­gente abzu­ru­fen. Aus­rei­chend für die Wirk­sam­keit der Unter­rich­tung ist der Nach­weis, dass die Unter­rich­tung der first­five AG von deren Mail­ser­ver an die letzte der first­five AG benannte E-​​Mail Adresse des Nut­zers ver­sandt wurde.

§ 10 Ver­lin­kun­gen

Das Ange­bot auf der Web­seite kann Links zu exter­nen Web­sei­ten Drit­ter ent­hal­ten, auf deren Inhalte die first­five AG kei­nen Ein­fluss hat. Des­halb kann die first­five AG für diese frem­den Inhalte auch keine Gewähr über­neh­men. Für die Inhalte der ver­link­ten Sei­ten ist stets der jewei­lige Anbie­ter oder Betrei­ber der Sei­ten ver­ant­wort­lich. Bei bekannt wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den der­ar­tige Links umge­hend ent­fernt, bzw. dem Betrei­ber der jewei­li­gen Web­seite die Mög­lich­keit geben, den Ver­stoß zu besei­ti­gen.

§ 11 Urhe­ber­recht

Sofern nicht anders ange­ge­ben, ist die Web­seite und ihr Design, Text, Gra­fi­ken oder sons­tige Inhalte ein­schließ­lich ihrer Aus­wahl und Zusam­men­stel­lung („Inhalte“) durch anwend­bare gesetz­li­che Bestim­mun­gen (ins­be­son­dere urhe­ber­recht­li­che, mar­ken­recht­li­che und sons­tige Bestim­mun­gen zum Schutz geis­ti­gen Eigen­tums) zuguns­ten der first­five AG geschützt. Die Ver­öf­fent­li­chung von Inhal­ten auf die­ser Web­seite stellt kei­nen Ver­zicht auf die vor­ge­nann­ten Rechte dar, und Sie erwer­ben als Nut­zer keine Eigen­tums– oder sons­ti­gen Rechte an den Inhal­ten. Soweit nicht aus­drück­lich ange­ge­ben, darf grund­sätz­lich kein Inhalt die­ser Web­seite ohne vor­he­rige aus­drück­li­che Zustim­mung der first­five AG genutzt, kopiert, repro­du­ziert, ver­brei­tet, ver­öf­fent­licht, ver­än­dert, öffent­lich zugäng­lich gemacht, gesen­det oder auf andere Weise über­tra­gen wer­den.

§ 12 Daten­schutz

Die first­five AG gewähr­leis­tet die Ein­hal­tung des gesetz­li­chen Daten­schut­zes. Per­so­nen­be­zo­gene Daten wer­den nur soweit sie zur Durch­füh­rung des sei­tens der first­five AG ange­bo­te­nen Ser­vice not­wen­dig sind ver­ar­bei­tet und gespei­chert. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Daten­schutz kön­nen unse­rerDaten­schutz­richt­li­nieent­nom­men wer­den.

§ 13 Schluss­be­stim­mung

(1) Soweit der Nut­zer Unter­neh­mer ist, unter­liegt die Nut­zung des Ange­bots ein­schließ­lich die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen dem mate­ri­el­len Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Soweit der Nut­zer Ver­brau­cher ist, unter­lie­gen die Nut­zung der Web­sei­ten ein­schließ­lich die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, soweit dem keine zwin­gen­den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, ins­be­son­dere Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten ent­ge­gen­ste­hen.

(2) Sofern der Nut­zer Kauf­mann im Sinne des Han­dels­ge­setz­buchs, ein öffentlich-​​rechtliches Son­der­ver­mö­gen oder eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts ist oder in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand hat, ist Frank­furt am Main aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus der Nut­zung der Web­sei­ten ein­schließ­lich die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen erge­ben­den oder damit im Zusam­men­hang ste­hen­den Strei­tig­kei­ten.

(3) Soll­ten Bestim­mun­gen die­ser Ver­ein­ba­rung ganz oder teil­weise nicht rechts­wirk­sam oder nicht durch­führ­bar sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit oder Durch­führ­bar­keit spä­ter ver­lie­ren, wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen der Ver­ein­ba­rung nicht berührt. Anstelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mun­gen soll eine ange­mes­sene Rege­lung gel­ten, die, soweit recht­lich mög­lich, dem am nächs­ten kommt, was die Par­teien gewollt hät­ten, sofern sie bei Abschluss der Ver­ein­ba­rung oder bei einer spä­te­ren Auf­nahme der Bestim­mun­gen den Punkt bedacht hät­ten.

Ihre first­five AG

Nut­zungs­be­din­gun­gen für
Finanz­dienst­leis­ter

Diese Nut­zungs­ver­ein­ba­rung steht auch als PDF-​​Dokument zum Down­load zur Ver­fü­gung.

Bitte beach­ten Sie, dass wir, die first­five AG, Fell­ner­str. 7 – 9, 60322 Frank­furt am Main, (nach­fol­gend „first­five AG“ genannt) die Teil­nahme an der firstfive-​​Datenbank der Finanz­dienst­leis­ter auf der Basis der nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen anbie­ten. Sie kön­nen diese Nut­zungs­be­din­gun­gen über unsere Web­seite https://​login​.first​five​.com aus errei­chen, indem Sie in der Kopf­zeile den But­ton „Nutzungsbedingungen-​​FD“ ankli­cken. Es besteht zudem die Mög­lich­keit, die Nut­zungs­be­din­gun­gen her­un­ter­zu­la­den und aus­zu­dru­cken.

Prä­am­bel

Die first­five AG als unab­hän­gi­ges Con­trol­ling und Ran­king­in­sti­tut stellt Per­so­nen (nach­fol­gend „Nut­zer“ genannt), die einen Finanz­dienst­leis­ter (nach­fol­gend „Finanz­dienst­leis­ter“ genannt) suchen, eine web­ba­sierte Daten­bank zur Ver­fü­gung. In die­ser Daten­bank wer­den Infor­ma­tio­nen über Finanz­dienst­leis­ter (Finanz­dienst­leis­tungs– und Kre­dit­in­sti­tute), die über einer Erlaub­nis nach dem Kre­dit­we­sen­ge­setz (KWG) ver­fü­gen, vor­ge­hal­ten. Über Fil­ter­funk­tio­nen kann der Nut­zer gezielt nach einem zu sei­nen Anfor­de­run­gen pas­sen­den Finanz­dienst­leis­ter suchen.

§ 1 Die Daten­bank

(1) Die Daten­bank wurde von first­five AG zunächst mit Infor­ma­tio­nen aus öffent­lich zugäng­li­chen Quel­len gefüllt. Dar­über hin­aus kön­nen Finanz­dienst­leis­ter Infor­ma­tio­nen über sich ein­pfle­gen. Die Daten­bank wird unter der Web­seite https://​login​.first​five​.com (nach­fol­gend „Web­seite“ genannt) vor­ge­hal­ten.

(2) Damit ermög­licht first­five AG Finanz­dienst­leis­tern das Ein­stel­len aus­führ­li­cher Por­träts in die Daten­bank, die durch Nut­zer ein­ge­se­hen und abge­ru­fen wer­den kön­nen. Über diese web­ba­sierte Daten­bank wer­den den Nut­zern bei einem „matching“ der Such­kri­te­rien mit den Por­trät­an­ga­ben des jewei­li­gen Finanz­dienst­leis­ters zunächst Kurz­be­schrei­bun­gen des/​der pas­sen­den Finanzdienstleister(s) ange­zeigt. Bei Inter­esse des Nut­zers an den Leis­tun­gen des Finanz­dienst­leis­ters kön­nen die Nut­zer dann das gesamte Por­trät des jewei­li­gen Finanz­dienst­leis­ters abru­fen und wer­den so von der first­five AG in die Lage ver­setzt, mit dem/​den Finanzdienstleister(n) in Kon­takt zu tre­ten, um ggf. mit die­sen Ver­träge über die Erbrin­gung von Leis­tun­gen abzu­schlie­ßen.

(3) Für die Nut­zung der in Absatz (2) und (3) die­ser Rege­lung auf­ge­führ­ten Leis­tun­gen zah­len die Finanz­dienst­leis­ter b.a.w. kei­nen erfolgs­un­ab­hän­gi­gen Bei­trag an die first­five AG. Es ist ledig­lich eine umsatz­ab­hän­gige Pro­vi­sion zu zah­len, wenn ein Nut­zer der auf der Web­seite vor­ge­hal­te­nen Daten­bank einen Ver­trag mit dem Finanz­dienst­leis­ter abge­schlos­sen hat.

(4) Es ist dem Finanz­dienst­leis­ter bekannt, dass die Web­seite in glei­cher Art und Weise mit ihm in Wett­be­werb ste­hen­den Finanz­dienst­leis­tern genutzt wer­den kann. Die first­five AG ist zudem berech­tigt, über die Web­seite werb­li­che Inhalte von Spon­so­ren (wie zum Bei­spiel Depot-​​Banken und/​oder ande­rer fach­be­zo­ge­ner Dienst­leis­ter) zu ver­öf­fent­li­chen.

(5) Es ist dem Finanz­dienst­leis­ter bekannt, dass die gesamte Gestal­tung und das Design des Ange­bo­tes im Ermes­sen der first­five AG liegt.

(6) Die Auf­nahme eines Finanz­dienst­leis­ters in die Daten­bank liegt im freien Ermes­sen der first­five AG. Es besteht kein Anspruch auf die Auf­nahme in die Daten­bank sowie die Ver­öf­fent­li­chung eines Por­träts. Die first­five AG wird es dem jewei­li­gen Finanz­dienst­leis­ter unver­züg­lich mit­tei­len, wenn eine Auf­nahme in die Daten­bank nicht in Betracht kommt.

Diese Nut­zungs­be­din­gun­gen regeln die Rechte und Pflich­ten der Par­teien.

§ 2 Aner­ken­nung der Nut­zungs­be­din­gun­gen

(1) Die Nut­zungs­be­din­gun­gen wer­den vom Finanz­dienst­leis­ter im Rah­men des Regis­trie­rungs­pro­zes­ses aus­drück­lich aner­kannt. Nach Anmel­dung erhält der Finanz­dienst­leis­ter eine Regis­trie­rungs­be­stä­ti­gung per E-​​Mail und schließt den Regis­trie­rungs­pro­zess mit der Aner­ken­nung die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen ab (Double-​​Opt-​​In-​​Verfahren).

(2) Die first­five AG ist berech­tigt, die vor­lie­gen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen anzu­pas­sen. Der Finanz­dienst­leis­ter wird in einem sol­chen Fall per E-​​Mail über die Ände­rung infor­miert, wobei die Ände­run­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen druck­tech­nisch her­vor­ge­ho­ben wer­den. Er wird auf die ihm zuste­hende Mög­lich­keit hin­ge­wie­sen, bin­nen 6 Wochen der Ände­rung zu wider­spre­chen. Wider­spricht der Finanz­dienst­leis­ter nicht, so besteht das Ver­trags­ver­hält­nis mit den geän­der­ten Bedin­gun­gen fort. Im Fall des Wider­spruchs endet das Ver­trags­ver­hält­nis und die first­five AG sperrt das Por­trät des Finanz­dienst­leis­ters.

§ 3 Daten­schutz und Leis­tun­gen der first­five AG

(1) Die first­five AG betreibt die Web­seite und ermög­licht dem Finanz­dienst­leis­ter das Modi­fi­zie­ren sei­nes Por­träts, wel­ches durch Nut­zer der Web­seite abge­ru­fen wer­den kann. Ver­trag­lich geschul­det ist die Ein­räu­mung der Nut­zungs­mög­lich­keit der Web­seite, durch Vor­hal­ten des Por­träts im Rah­men der Vor­ga­ben der first­five AG. Wei­ter­ge­hende Rechte an Kenn­zei­chen oder der Web­seite wer­den dem Finanz­dienst­leis­ter nicht gewährt.

(2) Daten wer­den aus­schließ­lich nach der Maß­gabe der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) und des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG) erho­ben, ver­ar­bei­tet und genutzt. In den Daten­schutz­richt­li­nien erläu­tert first­five AG im Detail, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu wel­chem Zweck erho­ben und genutzt wer­den.

(3) Der Finanz­dienst­leis­ter hat die Mög­lich­keit, über das stets ver­trags­ge­gen­ständ­li­che Leis­tungs­pa­ket „first­five Stan­dard“ hin­aus, zusätz­lich und optio­nal das Leis­tungs­pa­ket „first­five Pre­mium“ zu wäh­len. Für das Leis­tungs­pa­ket „firstfive-​​Premium“ bedarf es einer ergän­zen­den Ver­ein­ba­rung.

(a) Das Leis­tungs­pa­ket „first­five Stan­dard“ ermög­licht es dem Finanz­dienst­leis­ter, sein Kurz-​​Porträt zu ergän­zen wel­ches dann als aus­führ­li­ches Por­trät über die Web­seite für Nut­zer abruf­bar gemacht wird. Der Finanz­dienst­leis­ter hat die Mög­lich­keit, über sein Por­trät Texte, Fir­men­logo oder Por­trät­fo­tos zu ver­öf­fent­li­chen. Es besteht keine Ver­pflich­tung oder Gewähr­leis­tung sei­tens der first­five AG, dass der Finanz­dienst­leis­ter durch die Ver­öf­fent­li­chung sei­nes Por­träts tat­säch­lich von Nut­zern in einem bestimm­ten Umfang beauf­tragt wird. Die first­five AG gibt neben dem Design des Por­träts des­sen Inhalt inso­fern vor, als dass dort stan­dar­di­sierte Fel­der vor­ge­hal­ten wer­den, die von dem Finanz­dienst­leis­ter wahr­heits­ge­mäß aus­zu­fül­len sind.

(b) Das ergän­zende Leis­tungs­pa­ket „first­five Pre­mium“ beinhal­tet zusätz­lich die Ver­öf­fent­li­chung von ein­zel­nen, im Ermes­sen der first­five AG fest­ge­leg­ten und aus­ge­wer­te­ten Leis­tungs­nach­wei­sen des Finanz­dienst­leis­ters (z.B. Per­for­mance– und Risi­ko­kenn­zah­len von bis zu drei Wertpapier-​​Portfolios, wobei sowohl reale Depots wie auch ver­mö­gens­ver­wal­tende Fonds in Betracht kom­men). Die Tat­sa­che, ob ein Finanz­dienst­leis­ter das Leis­tungs­pa­ket „first­five Pre­mium“ gewählt hat, wird dem Nut­zer im Rah­men des Pro­fils mit­ge­teilt und es besteht die Mög­lich­keit aus­schließ­lich in der Teil­menge der Finanz­dienst­leis­ter zu suchen, die das Leis­tungs­pa­ket „first­five Pre­mium“ zusätz­lich gewählt haben.

Die Kenn­zah­len wer­den unter der Vor­aus­set­zung einer min­des­tens 12-​​monatigen Daten­his­to­rie und der den Vor­ga­ben der first­five AG ent­spre­chen­den, regel­mä­ßi­gen und ter­min­ge­rech­ten Lie­fe­rung der Daten durch den Finanz­dienst­leis­ter nach Fer­tig­stel­lung der Aus­wer­tung der Kenn­zah­len jeweils nach Quar­tals­ende im Por­trät ver­öf­fent­licht bzw. aktua­li­siert. Es steht dem Finanz­dienst­leis­ter frei, der first­five AG jeder­zeit mit­zu­tei­len, dass er eine Ver­öf­fent­li­chung nicht (mehr) wünscht, was im Por­trät einer Nicht­teil­nahme an dem Leis­tungs­pa­ket „first­five Pre­mium“ gleich­ge­stellt würde.

§ 4 Ver­füg­bar­keit

(1) In der Regel steht dem Finanz­dienst­leis­ter die auf der Web­seite vor­ge­hal­tene Daten­bank zu 97 % im Jah­res­mit­tel zur Ver­fü­gung. Die first­five AG behält sich jedoch vor, soweit erfor­der­lich die Erreich­bar­keit ein­zu­schrän­ken oder, ins­be­son­dere aus tech­ni­schen Grün­den (Instand­hal­tung und War­tung), für einen vor­über­ge­hen­den Zeit­raum aus­zu­set­zen. Ent­spre­chende War­tungs­fens­ter wer­den auf die vor­ste­hend genannte Min­dest­ver­füg­bar­keit nicht ange­rech­net. Die first­five AG wird sich bemü­hen, diese War­tungs­fens­ter in die Nacht­stun­den zu legen. Die Qua­li­tät des Zugangs zum Inter­net und des Daten­ver­kehrs im Inter­net ist abhän­gig von nach­ge­la­ger­ten Dienst­leis­tun­gen und Daten­lei­tun­gen, auf die first­five AG kei­nen Ein­fluss hat. Ins­be­son­dere haf­tet die first­five AG nicht bei Stö­run­gen der Qua­li­tät des Zugangs zum Inter­net und des Daten­ver­kehrs im Inter­net auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von Ereig­nis­sen, die von der first­five AG nicht zu ver­tre­ten sind und die die Leis­tungs­er­brin­gung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen.

(2) Der Finanz­dienst­leis­ter wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die first­five AG die Nut­zung und die Abruf­bar­keit der Web­seite unter Ver­wen­dung von mobi­len End­ge­rä­ten (wie z.B. Smart­pho­nes, Tablet-​​PCs oder Net­books) nicht gewähr­leis­ten kann. Ein­zelne Funk­tio­na­li­tä­ten der Web­seite kön­nen bei der Ver­wen­dung von mobi­len End­ge­rä­ten ein­ge­schränkt oder nicht vor­han­den sein.

(3) Es ist dem Finanz­dienst­leis­ter gestat­tet, sich wäh­rend der Nut­zungs­zeit über seine mög­li­cher­weise beste­hende eigene Web­seite auf die firstfive-​​Datenbank zu ver­lin­ken.

§ 5 Pflich­ten des Finanz­dienst­leis­ters

(1) Der Finanz­dienst­leis­ter ver­si­chert, dass er bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht regis­triert ist und dass er über die in Deutsch­land etwaig not­wen­di­gen behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen und fach­li­chen Eig­nun­gen ver­fügt. Der Finanz­dienst­leis­ter garan­tiert dies der first­five AG ver­schul­dens­un­ab­hän­gig und über­lässt der first­five AG ent­spre­chende Nach­weise auf ent­spre­chende Anfor­de­rung.

(2) Bei der Regis­trie­rung erhält der Finanz­dienst­leis­ter Zugriffs­da­ten (Benut­zer­name und Kenn­wort), um auf sein Por­trät in der auf der Web­seite vor­ge­hal­te­nen Daten­bank zugrei­fen zu kön­nen. Der Finanz­dienst­leis­ter ist ver­pflich­tet, diese Zugriffs­da­ten geheim zu hal­ten und kei­nem unbe­rech­tig­ten Drit­ten den Zugriff hier­auf zu ermög­li­chen. Der Finanz­dienst­leis­ter ist für sämt­li­che Hand­lun­gen ver­ant­wort­lich, die ihm zure­chen­bar und unter Nut­zung sei­ner Zugangs­da­ten began­gen wer­den. Er stellt die first­five AG dies­be­züg­lich von sämt­li­chen Nach­tei­len ein­schließ­lich der Kos­ten einer ange­mes­se­nen Rechts­ver­tei­di­gung frei. Ein Abhan­den­kom­men der Zugangs­da­ten hat der Finanz­dienst­leis­ter der first­five AG unver­züg­lich mel­den.

(3) Der Finanz­dienst­leis­ter ist ver­pflich­tet, die Infor­ma­tio­nen für sein aus­führ­li­ches Por­trät wahr­heits­ge­mäß zu hin­ter­le­gen. Etwaige Ände­run­gen der in dem Por­trät abge­leg­ten Inhalte sind wäh­rend der Nut­zungs­dauer unauf­ge­for­dert und unver­züg­lich t vom Finanz­dienst­leis­ter vor­zu­neh­men.

(4) Der Finanz­dienst­leis­ter ist nicht ver­pflich­tet, einen Ver­trag mit einem Nut­zer abzu­schlie­ßen.

(5) Der Finanz­dienst­leis­ter erkennt an, dass es sich bei der Web­seite um ein zuguns­ten der first­five AG geschütz­tes Werk han­delt und wird diese weder in Tei­len noch ins­ge­samt kopie­ren, nach­bauen oder sonst wie über die ver­trag­lich ein­ge­räumte Nut­zungs­mög­lich­keit hin­aus ver­wen­den.

§ 6 Rechts­ver­let­zun­gen und Prü­fungs­recht

(1) Der Finanz­dienst­leis­ter ist dafür ver­ant­wort­lich, ledig­lich recht­mä­ßige Infor­ma­tio­nen in sein Por­trät ein­zu­stel­len.

(2) Der Finanz­dienst­leis­ter ist wei­ter­hin dafür ver­ant­wort­lich, dass Infor­ma­tio­nen nur mit Zustim­mung des jeweils Betrof­fe­nen und Bild­ma­te­rial oder sons­tige schutz­fä­hige Werke, Namen und Kenn­zei­chen mit der für eine Ver­öf­fent­li­chung Berech­ti­gung in die Web­seite ein­ge­stellt wer­den und etwaig erfor­der­li­che Geneh­mi­gun­gen /​ Lizen­zen vor­lie­gen.

(3) Die first­five AG ist berech­tigt, aber nicht ver­pflich­tet, durch den Finanz­dienst­leis­ter über­las­sene oder in das Por­trät ein­ge­stellte Infor­ma­tio­nen zu prü­fen und dies­be­züg­lich Nach­weise beim Finanz­dienst­leis­ter anzu­for­dern. Der Finanz­dienst­leis­ter wird die first­five AG hier­bei auf ers­tes Anfor­dern unter­stüt­zen.

(4) Die first­five AG ist wei­ter­hin berech­tigt, immer dann, wenn eine Rechts­ver­let­zung nicht offen­sicht­lich aus­ge­schlos­sen ist, das betrof­fene Por­trät vor­über­ge­hend oder dau­er­haft zu sper­ren. Nach Mög­lich­keit soll dem Finanz­dienst­leis­ter vor Sper­rung die Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme gege­ben wer­den. Jeden­falls wird der Finanz­dienst­leis­ter über erfolgte Sper­run­gen infor­miert.

(5) Der Finanz­dienst­leis­ter stellt die first­five AG sowie die dort täti­gen Per­so­nen von sämt­li­chen Nach­tei­len frei, die auf eine schuld­hafte Ver­let­zung der vor­ge­nann­ten Ver­pflich­tun­gen des Finanz­dienst­leis­ters zurück­zu­füh­ren sind. Dies schließt die Kos­ten einer ange­mes­se­nen Rechts­ver­tei­di­gung ein.

§ 7 Hono­rar­pflich­tige Geschäfte

(1) Erfolgt auf die Tätig­keit oder die Leis­tun­gen der first­five AG hin der Abschluss eines Ver­tra­ges mit einem Nut­zer, so liegt ein hono­rar­pflich­ti­ges Geschäft vor. Sobald der Finanz­dienst­leis­ter vom Vor­lie­gen eines sol­chen Geschäfts Kennt­nis erlangt, wird er die­ses der first­five AG umge­hend anzei­gen und nach­wei­sen. Dies gilt unge­ach­tet des­sen, ob die Daten­bank wei­ter genutzt wird oder nicht.

(2) Das Erfolgs­ho­no­rar der first­five AG beträgt 25 % der inner­halb von 12 Mona­ten berech­ne­ten Ver­gü­tung zzgl. gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer von der­zeit 19%, die der jewei­lige Finanz­dienst­leis­ter einem neuen Kun­den berech­net, der zuvor Nut­zer der web­ba­sier­ten Daten­bank der first­five AG war und dann einen Ver­trag über die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen mit dem Finanz­dienst­leis­ter abge­schlos­sen hat. Für den Fall eines Ver­trags­ab­schlus­ses, bei dem die Ver­gü­tung nicht über meh­rere Monate ver­rech­net wird, beträgt das Erfolgs­ho­no­rar ein Vier­tel der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung zzgl. gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer von der­zeit 19%. Die first­five AG wird den sich so erge­ben­den Betrag beim Finanz­dienst­leis­ter ca. 6 Monate nach Abschluss des Ver­tra­ges über die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen in Rech­nung stel­len. Das Erfolgs­ho­no­rar ver­steht sich als Ein­mal­be­trag, es sei denn, das mit den jewei­li­gen Nut­zern getä­tigte Geschäfts­vo­lu­men wird inner­halb von 3 Jah­ren nach Abschluss des ers­ten hono­rar­pflich­ti­gen Geschäfts erhöht. Für die­sen Fall steht der first­five AG ein wei­te­res Hono­rar auf den Erhö­hungs­be­trag zu. Vor­ste­hen­der Absatz (1) und Absatz (2) Satz 1 und 2 gel­ten für die wei­te­ren Hono­rare ent­spre­chend.

(3) Die first­five AG ist berech­tigt, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der Mit­tei­lung eines Erfolgs­ho­no­rars ebenso wie die Frage, ob ein hono­rar­pflich­ti­ges Geschäft vor­liegt, jeder­zeit durch einen zur Berufs­ver­schwie­gen­heit ver­pflich­te­ten Bera­ter der first­five AG durch Ein­sicht­nahme in die Geschäfts­un­ter­la­gen des Finanz­dienst­leis­ters, jedoch nur soweit dies für die Frage ob und in wel­cher Höhe ein Hono­raran­spruch besteht, rele­vant sind, in des­sen Geschäfts­räu­men zu prü­fen. Wei­sen die Unter­la­gen keine hono­rar­re­le­van­ten Unre­gel­mä­ßig­kei­ten auf, die der Finanz­dienst­leis­ter zu ver­tre­ten hat, so trägt die first­five AG die Kos­ten der Prü­fung.

§ 8 Sper­rung des Por­träts

Die firstf­five AG ist jeder­zeit berech­tigt, den Zugang zur Daten­bank und das Por­trät aus einem wich­ti­gen Grund zu sper­ren. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­dere, aber nicht abschlie­ßend, vor, wenn der Finanz­dienst­leis­ter

  • die Aner­ken­nung der Nut­zungs­be­din­gun­gen wider­ruft oder einer Ände­rung der Nut­zungs­be­din­gun­gen wider­spricht,
  • unrich­tige Anga­ben macht;
  • der Finanz­dienst­leis­ter Infor­ma­tio­nen, Texte und/​oder Abbil­dun­gen ver­öf­fent­licht, ohne dass die dafür erfor­der­li­chen Rechte sei­tens des Betrof­fe­nen oder etwai­ger Drit­ter vor­lie­gen oder die ver­öf­fent­lich­ten Infor­ma­tio­nen offen­sicht­lich unzu­tref­fend sind;
  • wie­der­holt sei­ner Ver­pflich­tung zu recht­zei­ti­gen Zah­lung von Pro­vi­sio­nen nicht nach­kommt
  • oder gegen die Ver­pflich­tun­gen aus den §§ 5, 6 (1) des Ver­tra­ges ver­stößt.

§ 9 Haf­tung der first­five AG

(1) Die Haf­tung der first­five AG ist für alle erbrach­ten Leis­tun­gen gemäß den nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen ein­ge­schränkt. Davon unbe­rührt bleibt eine etwaige Haf­tung nach zwin­gen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen.

(2) Für Schä­den, die vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig durch die first­five AG, ihren gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder Erfül­lungs­ge­hil­fen her­bei­ge­führt wer­den, haf­tet die first­five AG unbe­schränkt.

(3) Die first­five AG haf­tet zudem stets in vol­ler Höhe und unbe­schränkt für Schä­den aus der schuld­haf­ten Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit eines Men­schen unge­ach­tet des­sen, ob die Ver­let­zung durch die first­five AG selbst, durch ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen ver­schul­det wor­den ist.

(4) Die Haf­tung für leicht fahr­läs­sig ver­ur­sachte Schä­den durch die Ver­let­zung einer Haupt­pflicht oder Kar­di­nal­pflicht deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung der Ver­ein­ba­rung über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Finanz­dienst­leis­ter regel­mä­ßig ver­trauen darf – ist auf den vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, maxi­mal aber bis zu einem Betrag von € 5.000,– je Scha­dens­fall.

(5) In allen ande­ren Fäl­len ist die Haf­tung der first­five AG für Schä­den jed­we­der Art unab­hän­gig von der Rechts­grund­lage aus­ge­schlos­sen. Ins­be­son­dere haf­tet die first­five AG gegen­über dem Finanz­dienst­leis­ter inso­fern nicht für indi­rekte Schä­den, für ent­gan­ge­nen Gewinn und sons­tige Ver­mö­gens­schä­den.

§ 10 Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Die Ver­ein­ba­rung unter­liegt deut­schem Recht. Erfül­lungs­ort und aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist Frank­furt am Main.

(2) Neben­ab­re­den, Ergän­zun­gen und Abän­de­run­gen die­ser Ver­ein­ba­rung bedür­fen der Schrift­form. Auf die Ein­hal­tung der Schrift­form kann bis auf die Anpas­sungs­mög­lich­keit der vor­lie­gen­den Ver­ein­ba­rung nach § 2 Absatz (2) im Ein­zel­fall nur schrift­lich ver­zich­tet wer­den.

(3) Soll­ten Bestim­mun­gen diese Ver­ein­ba­rung ganz oder teil­weise nicht rechts­wirk­sam oder nicht durch­führ­bar sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit oder Durch­führ­bar­keit spä­ter ver­lie­ren, wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen der Ver­ein­ba­rung nicht berührt. Anstelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mun­gen soll eine ange­mes­sene Rege­lung gel­ten, die, soweit recht­lich mög­lich, dem am nächs­ten kommt, was die Par­teien gewollt hät­ten, sofern sie bei Abschluss der Ver­ein­ba­rung oder bei einer spä­te­ren Auf­nahme der Bestim­mun­gen den Punkt bedacht hät­ten.

Ihre first­five AG